Allgemeine Liefer- und
Zahlungsbedingungen Primedic GmbH
(Stand: Februar 2020)
1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die den Verkauf bzw. Lieferungen von Produkten durch die Primedic GmbH mit Sitz in Rottweil, Deutschland („wir“) an ihre Kunden („Kunde“) zum Gegenstand haben. Sie gelten auch für künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut hierauf hinweisen.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis sowie diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen AGB vor. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Geschäfts getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dasselbe gilt für rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z.B. Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Kündigungen, Mängelanzeigen), die nach Vertragsschluss vom Kunden abgegeben werden.
1.4 Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2.2 Die Bestellung der Produkte durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die bestellte Ware an den Kunden versenden oder die Annahme der Bestellung innerhalb angemessener Frist schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung).
3. Lieferung, Leistungsumfang
3.1 Unsere Angaben zu Produkten (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Produkte. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Wir behalten uns technische, konstruktive und gestalterische Änderungen, insbesondere Verbesserungen – auch nach Auftragsbestätigung – vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3.2 Die Übernahme einer Garantie ist bei Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Bezugnahmen auf DIN-/ISO-Normen nicht anzunehmen. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung unsererseits. Die Funktionen angebotener Softwareprogramme und -module beschränken sich auf die Beschreibung im Handbuch/Bedienungsanleitung.
3.3 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung.
3.4 Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich unsere Lieferungen EXW (Incoterms 2020) unserem Werk.
4. Lieferfrist, Liefer- und Annahmeverzug
4.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von uns ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Ansonsten handelt es sich um „circa-Fristen“.
4.2 Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und werden eine vom Kunden erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
4.3 Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall (mit Ausnahme des Fixgeschäfts) ist aber eine Mahnung des Kunden erforderlich.
4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 0,25% des Rechnungsbetrages der zu betreffenden Lieferung pro abgelaufene Kalenderwoche, maximal 5% des Rechnungsbetrages. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen
Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Ansprüche anzurechnen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Listenpreise. Die Preise verstehen sich ab Werk/Lager inkl. Verpackung und zzgl. Versand, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zzgl. Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Die Zahlung durch Hingabe eines Schecks oder Wechsels erfolgt erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5.2 Rechnungsbeträge sind grundsätzlich und ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug.
5.3 Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen und können einen entsprechenden Vorbehalt bis spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Regelungen zur Leistungsverweigerung und (ggf. nach Fristsetzung) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
5.4 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Bei Mängeln der Produkte bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
6. Versand, Gefahrübergang, Abnahme
6.1 Auf Verlangen des Kunden, wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
6.3 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme (vorbehaltlich der Ziffer 6.4 dieser AGB) die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem wir versandbereit sind und dies dem Kunden angezeigt haben.
6.4 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Ware als abgenommen, wenn (a) die Lieferung erfolgt ist, (b) wir dies dem Kunden unter Hinweis auf diese Abnahmefiktion mitgeteilt haben und den Kunden zur Abnahme aufgefordert haben, (c) seit der Lieferung 14 Tage vergangen sind und (d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Ware unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
7. Mängelhaftung
7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die Sondervorschriften bei Endlieferung der Waren an einen Verbraucher (§ 478, 479 BGB).
7.2 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seiner gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Reklamationen wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Lieferung sind unverzüglich nach Ablieferung, versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung beziehungsweise Feststellung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
7.3 Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Gefahrübergang.
7.4 Bei Mängeln der gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Gleiches gilt in dem Fall, dass eine vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Bei Softwaremängeln sind wir berechtigt, einen neuen Softwarestand zu überlassen.
7.5 Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde, unter den in Ziffer 9 bestimmten Voraussetzungen, Schadensersatz verlangen.
7.6 Der Kunde hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten; wir können eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.7 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung. Sie gilt ferner nicht für solche Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, falscher Lagerung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, solcher chemischer, elektrochemischer, elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt und nicht von uns zu verantworten sind. Ein Sachmangel liegt ebenfalls nicht vor, bei nicht-reproduzierbaren Softwarefehlern sowie Mängeln, die in der von uns dem Kunden zuletzt überlassenen Softwareversion nicht auftreten, sofern die Benutzung der zuletzt überlassenen Softwareversion dem Kunden zumutbar ist.
7.8 Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
8. Schutzrechte
8.1 Wir stehen nach Maßgabe dieser Ziffer 8 dafür ein, dass unsere Produkte frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Der Kunde wird uns (bzw. wir den Kunden) jeweils unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche
wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
8.2 In dem Fall, dass ein von uns geliefertes Produkt ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten das Produkt derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, das Produkt aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 9.
8.3 Bei Rechtsverletzungen durch die von uns gelieferten Produkte anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl die Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer 8 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
9. Haftung
9.1 Soweit sich aus diesen AGB, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie (b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf); in diesem Fall ist jedoch unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9.5 Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, insbesondere hat der Kunde für die regelmäßige Sicherung von Programmen und Daten zu sorgen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir unter den vorgenannten Voraussetzungen daher nur, wenn der Kunde eine ordnungsgemäße Datensicherung vorgenommen hat. Er ist ferner zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik verpflichtet.
10. Software
10.1 Soweit die gelieferte Ware Software ist oder enthält, räumen wir dem Kunden ein nicht- ausschließliches sowie unbeschadet der Regelung in Ziffer 10.5 nicht-übertragbares Recht ein, die Software für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Nutzung für eigene betriebliche Zwecke; die Unterlizensierung, die vorübergehende Überlassung an Dritte, Vermietung, Verleih sowie die Bereitstellung der Software im Wege des „Software as a Service“ sind ausgeschlossen.
10.2 Wird die Software als Bestandteil eines Gerätes geliefert oder ist die Software für die Nutzung mit einem Gerät bestimmt, darf der Kunde die Software nur mit der bezeichneten bzw. verbundenen Hardware nutzen, es sei denn, etwas Abweichendes ist ausdrücklich vereinbart. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn die Software mit einem Gerät genutzt wird, welches von uns nicht für die Nutzung mit der jeweiligen Software freigegeben wurde.
10.3 Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, erhält der Kunde eine Einfachlizenz an der Software, d.h. die Software darf nur auf einem Arbeitsplatz bzw. einem Gerät zur gleichen Zeit genutzt werden.
10.4 Der Kunde darf Urheberrechtshinweise und sonstige Kennungen, die in der Software enthalten bzw. auf den die Software enthaltenden Datenträgern angebracht sind, nicht entfernen, verdecken oder unkenntlich machen. Sie müssen auf jede im gesetzlich zulässigen Rahmen angefertigte Sicherungskopie übertragen werden.
10.5 Hat der Kunde die Software als Bestandteil eines Geräts erworben, darf die Software nur zusammen mit dem Gerät an Dritte veräußert werden. Hat der Kunde die Software unabhängig von einem Gerät erworben, darf die Software (i) nur unter vollständiger Aufgabe des Besitzes an der Software sowie der Sicherungskopie sowie (ii) der Bedingung der Anerkennung dieser AGB durch den Käufer weiterveräußern. Mehrfachlizenzen dürfen nur insgesamt weiterveräußert werden. Der Kunde ist im Falle einer Weiterveräußerung für die Einhaltung aller anwendbaren Ausfuhr –und Exportbestimmungen verantwortlich und hat uns von allen etwaigen Ansprüchen und Verpflichtungen auf erstes Anfordern freizustellen.
10.6 Wir sind nicht zur Überlassung des Quellcodes verpflichtet. Wartung bzw. Pflege der Software ist nicht Vertragsgegenstand; die nach Maßgabe dieser AGB bestehende Mängelhaftung bleibt unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag unser Eigentum.
11.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Ware erfolgen.
11.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben bzw. eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
11.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf (s. Ziffer 11.7 unten) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern bzw. zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
11.5 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
11.6 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 11.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
11.7 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 11.3 geltend machen. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner benennt, alle zum Einzug notwendigen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
11.8 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 15%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
12. Datenschutz
Die mitgeteilten Kundendaten werden von uns nach Maßgabe des geltenden Rechts für die Zwecke der Abwicklung des Vertrags, d.h. soweit dies für die Begründung und Durchführung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses und/oder weiterer Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden erforderlich sind, gespeichert und verarbeitet.
13. Sicherheitsbestimmungen und medizinprodukterechtliche Vorschriften
13.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Liefergegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Er ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden entstehen, freizustellen.
13.2 Der Kunde wird in seinem Herrschaftskreis dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) eingehalten werden. Er wird insbesondere sicherstellen, dass nur solche Personen mit den Produkten umgehen, die die entsprechenden fachlichen Qualifikationen haben. Er wird dafür Sorge tragen, dass unsere Medizinprodukte nicht mit Produkten anderer Hersteller kombiniert werden, soweit eine derartige Kombination nicht ausdrücklich durch uns genehmigt ist. Im Übrigen erfolgt eine Kombination von gelieferten Medizinprodukten und Medizinprodukten oder Nicht-Medizinprodukten aus dem Bestand des Kunden ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden. Ein Inverkehrbringen der Kombination nach § 10 MPG durch uns findet nicht statt. Soweit der Kunde Medizinprodukte im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiterveräußert, wird er insoweit auch für eine sachgerechte Einweisung der Erwerber Sorge tragen. Er wird auch sicherstellen, dass nur die nach § 31 MPG qualifizierten Personen derartige Maßnahmen durchführen. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des in § 29 MPG vorgesehenen Medizinproduktebeobachtungs- und -meldesystems mitzuwirken und die dort vorgesehenen Meldepflichten einzuhalten. Er wird bei Vorkommnissen, die zu einem Todesfall oder einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten, Anwenders oder einer sonstigen Person geführt haben, sowie bei Vorkommnissen, die zu einem der vorgenannten Ereignisse ohne entsprechende Abhilfe geführt haben könnten, alle in diesem Zusammenhang bedeutsamen Informationen übermitteln. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Produktart, die Katalognummer, eventuell vorhandene Serien- oder Chargennummern, Informationen über die mit dem Produkt verbundenen Geräte und/oder Zubehör, Einzelheiten des Vorkommnisses einschließlich Datum sowie Folgen für Patienten und Anwender.
14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
14.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN Kaufrecht, CISG) findet keine Anwendung.
14.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist unser Sitz. Wir sind alternativ berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.